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	<title>Netethics &#187; Kultur des Teilens</title>
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	<description>Ethik in elektronischen Räumen</description>
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		<title>Piratenpartei muss eine Doppelstrategie für eine Urheberechtskonzeption entwickeln – sonst verliert sie ihre Kernkompetenz</title>
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		<pubDate>Fri, 14 Sep 2012 13:29:24 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rainer Kuhlen</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Eine Analyse einiger grundlegender Papiere aus der Piratenpartei, vom geltenden Parteiprogramm über das beim letzten Bundesparteitag zur Grundlage weiterer Diskussionen erklärte Neumann-Papier bis hin zum aktuellen Vorschlag aus der Berliner Fraktion (Lauer-Papier), zeigt, dass es nach wie vor keine überzeugende konzeptionelle Basis für eine Urheberrechtspolitik der Piratenpartei gibt. Erforderlich ist zweifelllos eine Doppelstrategie:
Zum einen durchaus [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Eine Analyse einiger grundlegender Papiere aus der Piratenpartei, vom geltenden <a href="https://wiki.piratenpartei.de/Parteiprogramm#Urheberrecht_und_nicht-kommerzielle_Vervielf.C3.A4ltigung">Parteiprogramm</a> über das beim letzten Bundesparteitag zur Grundlage weiterer Diskussionen erklärte <a href="http://wiki.piratenpartei.de/wiki/images/0/07/UrhG_Arguments_FassungBPT2011-2.pdf">Neumann-Papier</a> bis hin zum aktuellen Vorschlag aus der Berliner Fraktion (<a href="http://www.piratenfraktion-berlin.de/2012/09/04/pm-piratenfraktion-berlin-entwurf-urheberrechtsreform-christopher-lauer/">Lauer-Papier</a>), zeigt, dass es nach wie vor keine überzeugende konzeptionelle Basis für eine Urheberrechtspolitik der Piratenpartei gibt. Erforderlich ist zweifelllos eine Doppelstrategie:</p>
<p>Zum einen durchaus an möglich erscheinenden Verbesserungen mitwirken, z.B. alle amtlichen Dokumente urheberrechtsfrei machen. Sinn macht das aber zum andern nur, wenn klare Vorstellungen entwickelt worden sind, in welche Richtung nach Ansicht der Piratenpartei das Urheberrecht (und ob es dann noch Urheberrecht heißen soll?) entwickelt werden sollte. Weder das eine konnte bislang verständlicherweise überzeugend umfassend erarbeitet werden. Noch reicht das bisherige offizielle Dokument im Parteiprogramm als konzeptionelle Basis aus. Eine (keineswegs vollständige) Liste anstehender Auseinandersetzungen mit (17, grundsätzlichen und konkreteren) Themen bzw. Fragen ist dem hier abrufbaren <a href="http://www.kuhlen.name/MATERIALIEN/Downloads/RK-Analyse-urhr-positionen-der-piratenpartei-16092012-PDF.pdf">Volltext </a>zu entnehmen. Ein Beispiel: Ist nicht die Gemeinfreiheit (also das unbeschränkte, nicht weiter festgelegte Nutzungsrecht an gemeinfreien Objekten) der Default-Wert der Nutzungsrechte an immateriellen Objekten und die spezifizierenden proprietären Eigentumsrechte der Verwertung nur die zu rechtfertigende Ausnahme?</p>
<p>Für die weitere Arbeit sollte die Bemerkung von Constanze Kurz beachtet werden, die sie anlässlich eines „Runden Tisch“ Commons im Rahmen des Urheberrechtsdialogs der Piratenpartei gemacht hat: „Es wurde an die Piraten herangetragen, dass sie [sich] viel stärker öffentlich zu bereits entwickelten programmatischen Inhalten zur Urheberrechtsreform äußern und positionieren sollten und zusammen mit Institutionen und Personen, die sich mit verschiedenen Aspekten freier Kultur befassen, weitere Positionen und programmatische Inhalte entwickeln.“ Die Basis muss also viel breiter und kompetenter werden.</p>
<p><a href="http://www.kuhlen.name/MATERIALIEN/Downloads/RK-Analyse-urhr-positionen-der-piratenpartei-16092012-PDF.pdf">Download zum Volltext</a></p>
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		<title>Kultur &#8211; kein Schlaraffenland, aber offen und frei</title>
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		<pubDate>Mon, 16 Nov 2009 08:52:41 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rainer Kuhlen</dc:creator>
				<category><![CDATA[Freie Kultur]]></category>
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		<category><![CDATA[Peter Barnes]]></category>
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		<description><![CDATA[Auf dem &#8220;First Forum on Free culture and access to knowledge: Organization and action&#8221;, das in Barcelona vom 20. Oktober bis zum 1. November mit Teilnehmern aus 20 Ländern durchgeführt wurde, wurde die &#8220;Charter for Innovation, Creativity and Access to Knowledge. Citizens’ and artists’ human rights in the digital age&#8221; verabschiedet. Dazu gibt es auch [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Auf dem &#8220;First Forum on Free culture and access to knowledge: Organization and action&#8221;, das in Barcelona vom 20. Oktober bis zum 1. November mit Teilnehmern aus 20 Ländern durchgeführt wurde, wurde die &#8220;<a href="http://fcforum.net/files/CHARTER_short.pdf">Charter for Innovation, Creativity and Access to Knowledge. Citizens’ and artists’ human rights in the digital age</a>&#8221; verabschiedet. Dazu gibt es auch eine <a href="http://fcforum.net/charter_extended">Langversion</a>.</p>
<p>Die Kultur ist dabei, sich von der Umklammerung der Verwertungs- und Copyright-Industrien zu lösen. Die digitale Technologie und die durch das Internet gegebenen und sich ständig weiter entwickelnden Kommunikationsformen  haben es möglich gemacht – und das ist der Ausgangspunkt der Charter –,  dass neue partizipative und teilende Formen von Kultur entstehen:</p>
<p style="padding-left: 30px;">„Citizens, artists and consumers are no longer powerless and isolated in the face of the content-providing industries: now individuals across many different spheres collaborate, participate and decide. Digital technology has bridged the gap, allowing ideas and knowledge to flow. It has done away with many of the geographic and technological barriers to sharing. It has provided new educational tools and stimulated new possibilities for forms of social, economic and political organisation. This revolution is comparable to the far reaching changes brought about as a result of the printing press.”</p>
<p>So wie Software-Entwicklung nicht mehr ohne den Anspruch &#8220;free and open&#8221; zu denken ist, so wie das Publikationsgeschehen in der Wissenschaft sich unaufhaltsam in Richtung Open Access entwickelt (was den Industrien nur noch Raum lässt, wenn sie das Open-Access-Prinzip des freien Zugangs und der freien Nutzung von Wissen zu ihrer Geschäftsgrundlage machen), so deuten alle Zeichen darauf hin, dass immer mehr Menschen &#8211; die Charter zählt auf:</p>
<p style="padding-left: 30px;">&#8220;citizens, users, consumers, organizations, artists, hackers, members<br />
of the free culture movement, economists, lawyers, teachers, students,<br />
researchers, scientists, activists, workers, unemployed, entrepreneurs,<br />
creators,&#8230;&#8221;</p>
<p>sich darauf besinnen und das auch reklamieren, dass Kulturobjekte das gemeinsame menschliche Erbe ausmachen.</p>
<p>Was oft übersehen wird &#8211; auch schon die <a href="http://oa.mpg.de/openaccess-berlin/berlindeclaration.html">Berliner Open Access Erklärung</a> von 2003 hatte &#8220;scientific knowledge and cultural heritage&#8221; zusammen gesehen. Die gemeinsame Klammer für Wissens- und Kulturobjekte ist das, was im Englischen treffend Commons genannt wird &#8211; was im Deutschen, neben Begriffen wie Allmende, überwiegend (wenn auch nicht ganz zufriedenstellend) mit &#8220;Gemeingüter&#8221; wiedergegeben wird.</p>
<p>Kulturobjekte sind besondere Gemeingüter. Anders als die natürlichen Gemeingüter (Luft, Wasser, die Rohstoffe, die Fische &#8230;.) sind sie nicht von der Natur gegeben, sondern von Menschen geschaffen und entwickelt, immer im Rückgriff auf die schon geschaffene Kultur.</p>
<p>Kulturobjekte jeder medialen Art (wir vermeiden den Ausdruck &#8220;Kulturgüter&#8221;), einmal in die Welt gesetzt, sind das gemeinsame Eigentum aller. Dem trägt z.B. auch die in Mexiko 1982 verabschiedete Bestimmung von Kultur durch die <a href="http://portal.unesco.org/culture/en/ev.php-URL_ID=12762&amp;URL_DO=DO_TOPIC&amp;URL_SECTION=201.html">UNESCO</a> Rechnung:</p>
<p style="padding-left: 30px;">&#8220;Culture&#8230; is &#8230; the whole complex of distinctive spiritual, material, intellectual and emotional features that characterize a society or social group. It includes not only arts and letters, but also modes of life, the fundamental rights of the human being, value systems, traditions and beliefs.&#8221;</p>
<p>Wer wollte bezweifeln, dass diese Kultur nicht privat angeeignet werden kann, sondern allen gehört. Wem gehören die Menschenrechte? Wem die Sprache? Wem Regierungsformen? Wem das Gesetz? Aber die Charter bleibt nicht bei diesem weiten (und damit eher unverbindlichen) Verständnis von Kultur stehen, sondern bezieht in den Anspruch der freien Kultur auch explizit die kulturellen Objekte mit ein – die Bilder, die Musikstücke, die Filme, die Skulpturen, die  Artikel in Zeitungen und Zeitschriften, die Romane und Gedichte, … –, für die kreative Personen oder Gruppen direkt ausgemacht werden können.</p>
<p>Kultur muss freie Kultur sein, wobei die Charter das aufgreift, was schon für freie Software gilt: free as in „freedom“, not as „for free“. Freie Kultur schließt daher keineswegs aus, dass Kreative, die Kulturobjekte geschaffen haben, Rechte an ihnen haben und zwar nicht nur persönliche Anerkennungsrechte, sondern durchaus auch Anspruch auf eine Vergütung für ihre Leistung. Freie Kultur bedeutet zunächst einmal die Freiheit von der Genehmigung, sie zu nutzen, nicht zwangsläufig die Befreiung von dem Recht auf Vergütung. Dieser Vergütungsanspruch darf aber nicht durch solche Verwertungsformen durchgesetzt werden, die den Zugriff auf die Kulturobjekte unbillig verknappt oder gar unmöglich machen.</p>
<p>Das scheinen zunächst nur Forderungen zu sein. Es kommt darauf an, Organisationsmodelle zu entwickeln, die dieses Postulat der freien Kultur umsetzen können. Dass dies möglich ist, ist sogar in die öffentliche Diskussion dadurch gekommen, dass der Nobelpreis für Wirtschaft in diesem Jahr an Elinor Ostrom (zusammen mit Oliver Williamson) verliehen wurde.  Ostrom konnte durch zahlreiche weltweit durchgeführte Feldstudien nachweisen, dass Gemeingüter am besten bewahrt und befördert werden, wenn Institutionalisierungsformen von den Betroffenen selber im Konsens (allerdings durchaus auch mit Sanktionen bei Verstoß gegen die vereinbarten Regeln) entwickelt werden.</p>
<p>Nicht zuletzt in dem Buch von Peter Barnes (<a href="capitalism3.com/downloadbuy">Capitalism</a> 3.0) sind zudem konkrete Vorschläge enthalten, wie von den betroffenen Menschen neue Modelle für den Umgang mit den Gemeingütern, nicht gegen, aber unabhängig von Staat und Markt entwickelt werden können (vgl. auch den Sammelband „<a href="http://www.boell.de/downloads/economysocial/Netzausgabe_Wem_gehoert_die_Welt.pdf">Wem gehört die Welt?</a> Zur Wiederentdeckung der Gemeingüter, hrsg. von Silke Helfrich und der Heinrich-Böll-Stiftung 2009).</p>
<p>Dieses „jenseits von Staat und Markt“ greift die Charter auf:</p>
<p style="padding-left: 30px;">„The philosophy of Free Culture … is the empirical proof that a new kind of ethics and a new way of doing business are possible. It has already created a new and workable form of production, based on crafts or trades, where the author-producer doesn&#8217;t lose control of the production process and doesn&#8217;t need the mediation of big monopolies. This form of production is based on autonomous initiative in solidarity with others, on exchange according to each person’s abilities and opportunities, on the democratisation of knowledge, education and the means of production and on a fair distribution of earnings according to the work carried out.”</p>
<p align="left">Die Charter erklärt Kultur keineswegs zum Freibier. Dem Anspruch der Kreativen auf Vergütung (sofern sie nicht ohnehin wie in der Wissenschaft schon durch ihr Gehalt honoriert werden) wird durch konkrete Modelle Rechnung getragen:</p>
<p style="padding-left: 30px;" align="left">„Community-driven social economy models are already providing a number of increasingly viable options for sustaining cultural production. These include: non-monetary donations and exchange (I.e. gift, time banking and barter); Direct financing (I.e.: Subscriptions and donations); Shared capital (I.e.: Matching Funds, Cooperatives of producers, interfinancing / social economy, P2P Banking, Coining virtual Money, Crowd funding, Open Capital, Community based investment cooperatives and Consumer Coops); Foundations guaranteeing infrastructure for the projects; Public funding (I.e.: basic incomes, grants, awards, subsidies, public contracts and commissions); Private funding (I.e.: venture investment, shares, private patronage, business investment infrastructure pools); commercial activities (including goods and services) and combination of P2P distribution and low cost streaming. The combination of these options are increasingly viability both for independent creators and the industry.</p>
<p style="padding-left: 30px;" align="left">We do not support the way that commercial enterprises use volunteer labour as a strategy for making profits from collectively and voluntarily generated value. We also believe that conglomerates should not be allowed to dominate a substantial part of any section of the market.“</p>
<p align="left">Die Charter endet mit einem umfassenden Forderungskatalog, nicht zuletzt gerichtet auch an die Gesetzgebungsinstanzen. Einige Beispiele:</p>
<ul>
<li>The expansion of the public domain and contraction of the copyright term (less then 50 years).</li>
<li>Publicly funded research, and intellectual and cultural work should be made available freely to the general public.</li>
<li>Citizens are entitled to an Internet connection that is free of any kind of discrimination – whether blocking, limiting or prioritizing &#8211; with regard to type of application, service or content or based on sender or receiver address.</li>
<li>the right to access and use copyrighted works without the rights holders permission for</li>
<li>the purpose of education, teaching, scientific research, information, satirical or incidental to the principal creative objective, as long there is attribution and all moral rights are respected.</li>
<li>No collecting society should be allowed to create monopoly or to prevent artists or authors from using free licenses.</li>
</ul>
<p align="left">Es wird derzeit an vielen Orten der Welt an solchen Deklarationen zu den Commons, den Gemeingütern, gearbeitet. In die öffentliche Diskussion ist angekommen, dass es mit der privaten Aneignung der natürlichen Gemeingüter nicht so weiter gehen kann wie in den letzten 200 Jahren, wo die industrielle Expansion mit den Gewinnansprüchen des Marktsystems die Erde in Umweltkatastrophen geführt hat. Die Welt beginnt sich darum zu kümmern, auch wenn die staatlichen Vereinbarungen noch immer durch Zögern bestimmt sind und weiterhin Wachstum gegenüber Nachhaltigkeit zum primären Steuerungsziel erklärt wird.</p>
<p align="left">Charten wie die jetzige von Barcelona machen deutlich, dass die Sorge um die immateriellen Commons genauso wichtig ist. Können Menschen ohne intakte natürliche Ressourcen nicht leben, so können Menschen ohne Zugriff auf und Nutzen der kulturellen Objekte, einschließlich der Wissensobjekte, sich nicht entwickeln und nicht teilhaben am öffentlichen Leben. Entsprechend den Normen einer Umweltethik  (z.B. Nachhaltigkeit und intergenerationelle Gerechtigkeit), müssen neue Normen und Verhaltensformen für eine freie Kultur (in dem weitest möglichen Sinn) entwickelt werden.</p>
<p align="left">Noch einmal: Freie Kultur bedeutet kein Schlaraffenland. Wie freie Software gezeigt hat und wie es sich bei Open Access andeutet – freie Kultur schließt ökonomisches Handeln nicht aus, wenn anerkannt ist, dass Kultur nicht exklusiv als privater Verwertungsgegenstand reklamiert  werden kann.</p>
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		<item>
		<title>Schutz Geistigen Eigentums oder der Verwertung durch das Urheberrecht nicht stereotyp fordern. Ein Appell an den Deutschen Kulturrat</title>
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		<pubDate>Sun, 25 Oct 2009 13:33:02 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rainer Kuhlen</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Ein offener Brief an den Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann:
Lieber Herr Zimmermann,
ob wir uns gelegentlich einmal zusammensetzen können (ggfls. auch elektronisch), um uns auf ein konstruktiveres und den tatsächlichen Situationen angemesseneres Verständnis von Urheberrecht zu verständigen.
Ich beziehe mich auf die entsprechende Passage in ihrer Pressemitteilung &#8220;Koalitionsvertrag:  Zwischen Zukunftswillen und Mutlosigkeit&#8221; (25.10.09) (unten wiedergegeben).
Es kann [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Ein offener Brief an den Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, <strong>Olaf Zimmermann:</strong></strong></p>
<p>Lieber Herr Zimmermann,</p>
<p>ob wir uns gelegentlich einmal zusammensetzen können (ggfls. auch elektronisch), um uns auf ein konstruktiveres und den tatsächlichen Situationen angemesseneres Verständnis von Urheberrecht zu verständigen.</p>
<p>Ich beziehe mich auf die entsprechende Passage in ihrer Pressemitteilung &#8220;Koalitionsvertrag:  Zwischen Zukunftswillen und Mutlosigkeit&#8221; (25.10.09) (unten wiedergegeben).</p>
<p>Es kann doch wohl kaum, wie Sie fordern, um eine konsequentere Durchsetzung des Urheberrechts an sich gehen. Urheberrecht ist ja keine Naturkonstante, sondern etwas, was laufend im gesellschaftlichen Diskurs und hoffentlich Konsens bestimmt werden muss. Was soll also für den Kulturrat Urheberrecht sein? Doch wohl kaum das, was augenblicklich in Deutschland nach dem Zweiten Korb existiert? Ist dessen Ziel nicht in erster Linie das, was in der Verfassung der USA &#8220;promote the progress of science and useful arts&#8221; heißt?</p>
<p>Sollte nicht das Urheberrecht normativ verstanden werden, angepasst an gegenwärtige Ziele und nicht zuletzt auch angepasst an öffentliche Erwartungen an Kultur und Wissen in elektronischen Umgebungen, und nicht dogmatisch unter Fortschreibung bestehender Regulierungen, die unter heute nicht mehr geltenden Rahmenbedingungen entstanden sind?</p>
<p>Sicher ist es auch o.k., dass, wie Sie auch fordern, das Bewusstsein für geistiges Eigentum gestärkt werden soll. Aber auch &#8220;geistiges Eigentum&#8221; ist keine Naturkonstante. Ihnen ist sicher bewusst, dass der Gesetzgeber (auch nach verschiedenen BVerfG-Urteilen) an sich einen breiteren Spielraum zwischen der Eigentumsgarantie (Art 14, Abs. 1 GG) und der sozialen Bindung (&#8221;Eigentum verpflichtet&#8221; Art 14, Abs. 2 GG) hätte, als er ihn in den letzten Jahren durch die klare Präferenz für den Schutz der kommerziellen Verwertung von Kultur, insbesondere auch von Wissen und Information, wahrgenommen hat.</p>
<p>Gerade Ihnen dürfte doch klar sein, dass die stereotype Berufung auf das geistige Eigentum weniger im Interesse der Kreativen, schon gar nicht im Interesse ihrer materiellen Sicherung ist, sondern allzu gerne von der Verwertungswirtschaft aufgegriffen wird.  Haben Sie das gemeint, als Sie von dem Schutz der Verwertung geschrieben haben? Obgleich die Verwerterwirtschaft ja gar kein geistiges Eigentum im eigentlichen Sinne produziert, aber durch Verträge die Verwertungsrechte der Kreativen oft genug exklusiv als ihre Nutzungsrechte übernimmt.</p>
<p>Wäre es nicht viel besser, wenn der Kulturrat die Kreativen auffordern und dabei unterstützen würde, dass sie nach Modellen nicht zuletzt in den elektronischen Umgebungen suchen sollten, durch die sie die Erträge ihrer kreativen Leistung besser erwirtschaften können. Sie wissen selber, wie wenig  den Kreativen bei einer kommerziellen traditionellen Publikation an monetärem Gewinn zugestanden wird. Der jetzige Schutz der Verwertung ist für die Kreativen nicht nur obsolet, sondern auch denkbar ineffizient</p>
<p>Schließlich, aber nicht minder wichtig: Ob Sie für den Kulturrat nicht doch aufgreifen können, was Pierre Baruch et al. in Le Monde schon vor einigen Jahren als schlichte Wahrheit einmal formuliert hatten: &#8220;La science, c´est aussi de la culture&#8221; (13.1.2006). Wann positioniert sich der Kulturrat endlich auch für die Interessen von Bildung und Wissenschaft, auch mit Blick auf das Urheberrecht. Hier ist das, was Sie schreiben, nämlich, dass &#8220;der Schutz durch das Urheberrecht eine notwendige Voraussetzung für die Schaffung und Verwertung kreativer Leistungen&#8221; sei, natürlich in der abstrakten Allgemeinheit richtig. Aber Sie sollten dann doch sagen, welchen Schutz Sie meinen.</p>
<p>Schutz muss vor allem garantiert sein für das, was das Urheberrecht die Persönlichkeitsrechte nennt (Recht auf Nennung des Urhebers; Recht, entscheiden zu können, wann und wie veröffentlicht werden soll; und der Schutz vor Entstellung des Werks). Das reichte in Bildung und Wissenschaft im Prinzip völlig aus.</p>
<p>Die meisten Personen in Bildung und Wissenschaft werden für Ihre Tätigkeit ohnehin in öffentlicher Anstellung von uns allen, von der Öffentlichkeit, finanziert. Hat nicht ein Wissenschaftler und eine Wissenschaftlerin, der/die in erster Linie mit Blick auf einen kommerziellen Zugewinn Werke erstellt und öffentlich zugänglich macht, seinen/ihren Beruf verfehlt? Dass der Schutz der kommerziellen Verwertungsinteressen in der Wissenschaft Kreativität befördern soll, ist eine Mär, die nicht durch ständige Wiederholung richtiger wird. Sie mag vielleicht für den Kulturbereich der kommerziellen industriellen Verwertungsbelletristik zutreffen.</p>
<p>Sind Wissenschaftler nicht in erster Linie daran interessiert, wahrgenommen, aufgenommen und in ihren Ideen weiterentwickelt zu werden? Reputationsgewinne stehen im Vordergrund, nicht direkte Einnahmen: Dass Reputation dazu verhilft, die Karriere zu befördern und damit auch die materielle Situation zu verbessern, steht außer Frage. Sollten also nicht die kreativen Wissenschaftler besser vor der jetzigen kommerziellen Verwertung ihrer Werke geschützt werden, da sie, unter dem Gesichtspunkt der Nachhaltigkeit, davon weniger Nutzen ziehen, als wenn ihre Werke der Öffentlichkeit frei zugänglich gemacht würden und so ihre Reputation gesteigert würde?</p>
<p>Hat zudem nicht die Öffentlichkeit, wir als Steuerzahler, nicht ein Recht darauf, dass das Wissen, dessen Erstellung mit öffentlichen Mitteln gefördert wurde, für alle frei zugänglich gemacht wird? Gilt das gleiche nicht auch für öffentlich geförderte Kulturgüter allgemein?</p>
<p>Wäre nicht die Forderung nach einer neuen Kultur des Teilens und der gemeinsamen Beförderung von Wissen und Kultur nicht auch dem Deutschen Kulturrat angemessener als auf den individuellen Interessen und auf Schutz von Verwertung und damit auf Verknappung zu beharren? Versuchen sie es doch einmal damit!</p>
<p>Sollte eine kommerzielle Verwertung dier Werke aus Kultur und Wissenschaft  nicht nur dann zusätzlich  erlaubt sein, wenn dadurch erhebliche Mehrwerteffekte für die Urheber und für uns alle erkennbar sind oder wenn die Öffentlichkeit dafür angemessen entschädigt wird und nicht, wie heute üblich, noch dafür bezahlen muss?</p>
<p>Sie haben das sicherlich nicht beabsichtigt &#8211; nehme ich jedenfalls an -, aber Ihr Appell nach Schutz durch das Urheberrecht wird eher die Wirkung   haben, den Schutz eines (an sich gar nicht vorgesehenen) Verwerterrechts zu stärken. Dem Kulturrat geht es bestimmt darum, Kultur zu schützen und zu befördern, nicht einer im gesamtgesellschaftlichen Geschehen und auch mit Blick auf die Gesamtwirtschaft doch eher kleinen Gruppe der kommerziellen Wissensverwerter Privilegien zuzubilligen, wie es die offizielle Politik seit längerer Zeit tut.</p>
<p>Sie haben enge Kontakte zur UNESCO und wissen und haben aktiv daran mitgewirkt, das die UNESCO den Erhalt und die Förderung der kulturellen Vielfalt als hohes Ziel der Völkergemeinschaft und als Gegenpol zu den kommerziellen Zielen der Welthandelsorganisation (WTO) erfolgreich durchgesetzt hat. Die UNESCO, insbesondere die Deutsche UNESCO Kommission, setzt sich auch mit bemerkenswertem publizistischen Erfolg (vgl. http://www.unesco.de/openaccess.html?&amp;L=0) für Open Access ein. Auch das werden Sie mittragen. Open Access, nebenbei, bezieht sich nach der hier verbindlichen Berliner Erklärung nicht nur auf Wissenschaft, sondern auf Kultur insgesamt.</p>
<p>Wäre es nicht an der Zeit, dass sich der Kulturrat an der weltweiten Debatte um die Commons, um die Allgüter, wie ich das als deutschen Begriff vorschlagen möchte, konstruktiv beteiligte? Commons/Allgüter, dem wurde ja auch gerade durch die Verleihung des Nobelpreises für Wirtschaft an Elinor Ostrom Rechnung getragen und Anerkennung gezollt, sind keine res nullius, keine Güter, deren man sich beliebig auch der kommerziellen Verwertung bedienen darf, sondern res communes.</p>
<p>Res communes, commons &#8211; wie z.B. Luft und Wasser, aber auch Wissen und Kultur &#8211; gehören uns allen. Wir, nicht einzelne Urheber und schon gar nicht einzelne Verwerter, sollten durch das Recht geschützt werden, damit wir von diesen Commons/Allgütern freien Nutzen ziehen können. Wäre das nicht ein Appell des Kulturrates wert?</p>
<p>Dass gerade dann, wenn Wissen und Kultur frei zugänglich ist, auch die Wirtschaft davon profitieren kann, mag paradox klingen, gehört aber doch zu den Maximen und Wahrheiten der Informationsgesellschaft und -wirtschaft. Sollten wir uns nicht auch darüber verständigen, da dieses doppelte Ziel (freie Zugänglichkeit und nachhaltige Teilhabe an dem kommerziellen Nutzen) ja doch so offensichtlich im Interesse der Kreativen liegt?</p>
<p>Natürlich muss eine Pressemitteilung zu einem aktuellen Ereignis wie den Koalitionsvereinbarungen vereinfachen. Aber sollte eine Institution wie der Kulturrat, der sonst in seinen Texten reflektiert differenziert, vielleicht doch nicht mit Begriffen wie geistiges Eigentum, Urheberrecht, kreative Leistung oder Verwertung so einfach, stereotyp und abstrakt umgehen?</p>
<p>************************</p>
<p>Aus der Pressemitteilung des Kulturrates &#8220;Koalitionsvertrag: Zwischen Zukunftswillen und Mutlosigkeit. Besonders in der Urheberrechtspolitik sind von der neuen Bundesregierung deutliche Aktivitäten zu erwarten&#8221; -  Berlin, den 25.10.2009:</p>
<p>Dem Urheberrecht wird in der Koalitionsvereinbarung eine zentrale Schlüsselfunktion in der modernen Informationsgesellschaft zugewiesen. Gesetzlichen Internetsperren bei Urheberrechtsverletzungen wird eine klare Absage erteilt. Es sollen aber andere Instrumente zur besseren und konsequenten Durchsetzung des Urheberrechts entwickelt werden. Maßnahmen zur Stärkung des Bewusstseins für das geistige Eigentum sollen gefördert werden. Es wird unmissverständlich formuliert, dass der Schutz durch das Urheberrecht eine notwendige Voraussetzung für die Schaffung und Verwertung kreativer Leistungen ist.</p>
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