Artikel getagged mit § 53

„Durchbruch“ – aber „Open“ sollte auch das Schlüsselwort an Schulen sein

Als Durchbruch wird gefeiert die Einigung zwischen den Kultusministerien, dem Verband Bildungsmedien sowie der VG Wort, der VG Bild-Kunst und der VG Musikedition, nach der jetzt Lehrkräfte (an Schulen) von Printmedien, auch Unterrichtswerken, die ab.. Weiterlesen

Ausbildung, Informationsmärkte, Informationspolitik | 14.12.12 | Kein Kommentar

Ein plötzlich mögliches „windows of opportunity“ für ein Zweitverwendungsrecht im Urheberrecht für AutorInnen in Bildung und Wissenschaft nutzen

Die eigentlichen Verlierer des Urheberrechts sind nicht die KünstlerInnen und Verleger, sondern die lobbyarmen bzw. nicht lobby-agressiven Bereiche von Bildung und Wissenschaft. Dabei könnte es so einfach sein. Es reichte ein Satz: Publizierte Info.. Weiterlesen

Commons (Gemeingüter), Informationspolitik, Urheberrecht, Wissenschaft | 4.06.12 | 2 Kommentare

Spinnen III – nicht vae victis, sondern vae victoribus – ein juristischer Phyrrus-Sieg einer sich obsolet machenden Verlagswirtschaft

Keine Wissenschafts- und Bildungsfreiheit. Selbstreferenzielle, weltfremde Urteile der Gerichte zu § 52a UrhG. Blockade der Politik, sich an ein zeitgemäßes Urheberrecht zu machen. Unabhängigkeit der AutorInnen von den Verlagen und Open Access si.. Weiterlesen

Ausbildung, Informationspolitik, Open Access, Urheberrecht, Wissenschaft | 15.04.12 | Kein Kommentar

Nicht nur „Schnüffelsoftware, sondern im Gesamtvertrag über den Tisch gezogen: Schulen sollen analog bleiben

Markus Beckedahl hat wieder einmal aufgepasst und bei Netzpolitik.org (einmal am 31.10.2011 und dann noch einmal mit einem Update) auf eine Regelung im “Gesamtvertrag zur Einräumung und Vergütung von Ansprüchen nach § 53 UrhG” (PDF) hingewies.. Weiterlesen

Ausbildung, Urheberrecht, Wissenschaft | 1.11.11 | 14 Kommentare

Spinnen II – zurück zu Gutenberg – kaufen, kaufen, was man nicht braucht – Exzerpte vom Bildschirm machen

Beim 52a-Urteil des Landgericht Stuttgart sollte man nicht locker lassen, es nicht einfach schlucken und auch nicht auf eine höhere Rationalität des BGH hoffen. Ziviler Ungehorsam ist angesagt. Es kann nicht akzeptiert werden, dass auch die Richter.. Weiterlesen

Ausbildung, Freie Kultur, Informationsmärkte, Urheberrecht | 6.10.11 | 4 Kommentare